
Migrationsamt
Information zur Schengeneinführung und zum neuen Ausländerausweis für Drittstaatsangehörige
Folgende Informationen betreffen Personen mit einer B-, C- und L-Bewilligung in der Schweiz, die
- nicht Staatsangehörige eines EG/EFTA-Landes sind,
- keine Familienmitglieder einer Staatsangehörige eines EG/EFTA-Landes sind.
Reisen in den Schengen-Raum
Ab dem 12. Dezember 2008 können Sie mit Ihrem Ausländerausweis und mit einem gültigen Pass Ihres Heimatlandes frei auf dem Land- und Luftweg in den Schengen-Raum reisen. Die Aufenthaltsdauer ist jedoch auf drei Monate innerhalb von sechs Monaten beschränkt.
Neuer Ausländerausweis für Drittstaatsangehörige
Ab dem 15. Dezember 2008 werden nur abgelaufene Ausländerausweise mit neuen Ausländerweisen in Kreditkartenformat ersetzt.
Aufgaben der Einwohnerkontrolle
Die Einwohnerkontrolle selbst hat keine fremdenpolizeilichen Kompetenzen. Sie prüft die Gesuche auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit und leitet sie dann zum Entscheid weiter an das Migrationsamt des Kantons Zürich.
Alle Gesuche an das kantonale Migrationsamt sind bei der Einwohnerkontrolle persönlich einzureichen.
- Gesuch um Erteilung oder Verlängerung der Kurz-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
- Familiennachzug
- Verpflichtungserklärung für visumspflichtige Besucher/innen
Erstanmeldung aus dem Ausland von EG/EFTA-Staatsangehörigen
Die Anmeldung muss persönlich am Schalter erfolgen. Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen mit:
- Gültigen Reisepass/Identitätskarte
- Wohnungsausweis
- Arbeitsvertrag
- 1 Foto
- Fr. 20.00 Anmeldegebühr pro erwachsene Person + Fr. 65.00 Aufenthaltsbewilligung pro erwachsene Person (Kinder je Fr. 30.00)
- Bei verheirateten Personen: Eheschein, Familienausweis oder Familienbüchlein
Erstanmeldung aus dem Ausland von Drittstaatsangehörigen
Die Anmeldung muss persönlich am Schalter erfolgen. Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen mit:
- Gültigen Reisepass
- Wohnungsausweis
- Ermächtigung zur Visumserteilung
- Fr. 20.00 Anmeldegebühr pro erwachsene Person + Fr. 95.00 Aufenthaltsbewilligung pro erwachsene Person (Kinder je Fr. 40.00)
- Bei verheirateten Personen: Eheschein, Familienausweis oder Familienbüchlein
Anmeldung aus einem anderen Kanton (gilt für EG/EFTA- und Drittstaatsangehörige)
Die Anmeldung muss persönlich am Schalter erfolgen. Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen mit:
- Gültigen Reisepass oder bei EG/EFTA-Staatsangehörigen eine gültige Identitätskarte
- Ausländerausweis
- Wohnungsausweis
- Fr. 20.00 Anmeldegebühr pro erwachsene Person + Fr. 65.00 Änderung im Ausländerausweis pro erwachsene Person (Kinder je Fr. 30.00) bei EG/EFTA-Staatangehörige. Die Änderung im Ausländerausweis bei Drittstaatsangehörigen beträgt pro erwachsene Person Fr. 95.00 (Kinder je Fr. 40.00)
- Bei verheirateten Personen: Eheschein, Familienausweis oder Familienbüchlein
Anmeldung innerhalb Kanton Zürich (gilt für EG/EFTA- und Drittstaatsangehörige)
Die Anmeldung kann per Online-Formular Anmeldung erfolgen.
Adresswechsel innerhalb von Winterthur
Der Adresswechsel kann per Online-Formular Adresswechsel erfolgen.
Abmeldung von Winterthur innerhalb der Schweiz
Die Abmeldung innerhalb der Schweiz kann per Online-Formular Wegzug erfolgen.
Abmeldung von Winterthur ins Ausland
Die Abmeldung ins Ausland muss frühstens einen Monat vor dem Wegzugsdatum persönlich am Schalter erfolgen. Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen mit:
- Ausländerausweis
- Abmeldebestätigung vom Steueramt





