
Stimmregister
Das Stimmregister ist zuständig für die Zustellung des Stimm-Materials, die vorzeitige und briefliche Stimmabgabe, für das Führen des Stimmregisters und die Unterschriftenkontrolle der Initiativen und Referenden.
Wichtig bei Wahlen und Abstimmungen: (öffnet neues Fenster)
Briefliche Abstimmung
Das Stimmregister ist Ihnen dankbar, wenn Sie die ausgefüllten Stimmzettel so früh wie möglich zurücksenden. Dies erleichtert einerseits die Arbeit, anderseits stellt es sicher, dass Ihre Stimme auch tatsächlich zählt.
Wichtig: Vergessen Sie Ihre Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis nicht! Ohne Ihre Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
Sie haben Ihr Stimmmaterial nicht oder unvollständig erhalten
Das Abstimmungscouvert wird Ihnen bis am dritten Dienstag vor dem Wahl- oder Abstimmungstag zugestellt.
Die Verpackung der Unterlagen erfolgt maschinell. Obwohl die Maschine sehr genau arbeitet, ist es im Einzelfall möglich, dass Sie keine oder unvollständige Stimmunterlagen erhalten. Vielleicht ist der Ausweis jedoch auch auf dem Postweg verloren gegangen oder Sie haben die Stimmunterlagen verlegt.
Damit Sie trotzdem abstimmen können, nehmen Sie bitte mit dem Stimmregister Kontakt auf. Wir werden Ihnen das fehlende Material aushändigen oder zustellen.
Fehlende Unterlagen können bis spätestens Freitagvormittag vor dem Abstimmungswochenende angefordert werden.
Kommt das vermisste Stimmmaterial wieder zum Vorschein, bitten wir Sie, dieses zu vernichten. Eine doppelte Stimmabgabe ist strafbar.
Fragen beantworten wir gerne unter Telefon 052 267 57 54.





